Die Bezeichnungen Pressefotograf und Fotodesigner sind nicht geschützt. So kann jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist, im Bereich Fotografie arbeiten. Der erste Schritt ist die Anmeldung des Gewerbes bei der Wirtschaftskammer.
Gewerbeschein anmelden in Österreich
Wer als Pressefotograf oder Fotodesigner den Schritt in die Selbständigkeit wagen und mit Fotos Geld verdienen möchte, sollte sich als erstes mit der Wirtschaftskammer in Verbindung setzen. Zuständige Abteilung ist die Sparte Handwerk. Neben einer ersten Beratung erhalten Fotografen in spe bei den Wirtschaftskammern die NeuFöG-Bestätigung. Durch die NeuFöG-Bestätigung sparen sich Gewerbeanmelder, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, eine Reihe von Kosten (z. B. Stempelgebühren etc.). NeuFöG bedeutet so viel wie Neugründungsförderungsgesetz.
Anschließend erfolgt die Gewerbeanmeldung per E-Mail, über das Internet (nur in Wien), über Post oder per Fax. Wer mag, kann der zuständigen Gewerbebehörde direkt einen Besuch abstatten. Zuständige Behörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Gewerbestandortes, also die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat der Stadt.
Nötige Unterlagen:
- Reisepass oder Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde, falls sich der aktuelle Name vom Geburtsnamen unterscheidet
- Meldebestätigung, falls kein Wohnsitz im Inland vorliegt
Sobald die Anmeldungsunterlagen abgegeben wurden, kann gleich mit der freien gewerblichen Tätigkeit im Bereich Fotografie begonnen und Aufträge bearbeitet werden. Der Fotograf bzw. die Fotografin kann anschließend bei der Landesinnung der Fotografen den Presseausweis beantragen. Dafür werden ein Passbild des Fotografen und einige Unterlagen benötigt.
Berufsfotograf seit 28.12.2013 in Österreich nicht mehr reglementiert
Seit dem 28.12.2013 wurde vom Verfassungsgerichtshof auch die Reglementierung des Gewerbes des Berufsfotografen aufgehoben. Das bedeutet: Pressefotografen und Fotodesigner können bei der zuständigen Gewerbebehörde die Gewerbeberechtigung auf Berufsfotograf umschreiben lassen, falls sie z. B. auch B2C-Aufträge annehmen möchten. Wer sich gerade erst selbständig macht, hat also die Wahl zwischen zwei verschiedenen Sparten.
Gewerbe registrieren in Deutschland
Auch in Deutschland wurde das Fotografengewerbe 2004 liberalisiert: Während sich nur Personen mit entsprechender Ausbildung Berufsfotografen nennen dürfen, können Fotodesigner und PR-Fotografen ohne Befähigungsnachweis ein Gewerbe eröffnen. Wer selbständig als Bildjournalist arbeiten möchte, muss sich jedoch trotzdem als erstes bei der Berufskammer für Fotografen eintragen und ein Gewerbe registrieren. Sobald ein Fotograf Dienstleistungen erbringt, also auf Auftrag arbeitet und Bilder verkauft, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Die Abgrenzung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem ist allerdings nicht immer ganz eindeutig, hier hilft das zuständige Finanzamt weiter.